"Racial Profiling" Betroffene können bei Polizeikontrolle Bescheinigung fordern
Hauptinhalt
12. Juli 2023, 16:39 Uhr
Wer in Sachsen-Anhalt den Verdacht hat, nur wegen Merkmalen wie seiner Hautfarbe oder Ethnie von der Polizei kontrolliert zu werden, kann sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das hat die Landesregierung auf Anfrage der Grünen bestätigt. Nach Aussage der Grünen im Landtag würden solche Bescheinigungen Polizisten helfen, ihre Entscheidungen zu hinterfragen. Gleichzeitig könne man dadurch neue Erkenntnisse über "Racial Profiling" gewinnen.
Betroffene von sogenanntem "Racial Profiling" können bei Polizeikontrollen eine Bescheinigung verlangen. Das hat eine kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion ergeben. Wie die Landesregierung mitteilte, ist es in Sachsen-Anhalt laut Gesetz verboten, Menschen wegen Merkmalen wie Ethnie, Hautfarbe oder 'Rasse' zu kontrollieren. Die Polizei müsse deshalb eine Bescheinigung ausstellen, wenn die kontrollierte Person ein berechtigtes Interesse daran hat. Schutz vor Diskriminierung stellt demnach ein solches berechtigtes Interesse dar.
Stichwort: Racial Profiling "Racial Profiling" bezeichnet Maßnahmen von Polizei, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, die nicht auf einer konkreten Verdachtsgrundlage oder Gefahr erfolgen, sondern allein aufgrund von äußeren Merkmalen wie der Hautfarbe oder vermuteter Religionszugehörigkeit.
Grüne: Erkenntnisse über Racial Profiling verbessern
Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Sebastian Striegel, sagte, man ermuntere dazu, dass sich mehr Menschen bei Polizeikontrollen eine Bescheinigung ausstellen lassen. Darin müssten Polizeibeamte den Grund für die Kontrolle angeben und hätten so die Gelegenheit, ihre Entscheidung zu reflektieren und zu hinterfragen. "Außerdem wird der Landesregierung dazu verholfen, bessere Erkenntnisse über Racial Profiling zu gewinnen", so Striegel.
MDR (Annekathrin Queck)
Dieses Thema im Programm: TAGESUPDATE | 11. Juli 2023 | 18:00 Uhr
Woofy am 14.07.2023
Zum einen läuft es in deren Herkunftsländern nicht anders ab, wie ich, als Weißbrot, etliche Male erfahren durfte... und da stehe ich nicht alleine.
Weiterhin darf man sich nicht wundern, wenn man gegen geltendes Recht verstößt, denn immer wieder werden Menschen mit Duldung, etc., woanders aufgegriffen als erlaubt ist.
Auch sind sicher die Anschläge der letzten 10 Jahre,in Europa in Kombination mit den ausführenden Gruppen,nicht ganz unschuldig.
Und immer noch die Nazikeule rauszuholen und Kollegen zu beschimpfen und zu ächten,die nicht dem linken Mainstream folgen, ist sicherlich völlig unintelligent.
Alle schreien nach öffentlicher Sicherheit und Ordnung und wollen safe leben,aber dass dies Maßnahmen erfordert,will keiner wahrhaben.
Warum gehen denn jene,die diese Maßnahmen wieder als rechts und kritisieren denn nicht einfach mal nach Berlin Nk oder eben,wie benannt,in den Görli.
Dann plötzlich ist das Geschrei ganz groß.
Mal ehrlich, mich widert diese hinterfotzige Doppelmoral an.
ralf meier am 14.07.2023
Da werden sich die 'Gruppen von jungen Männern, meist afrikanischer Herkunft,' die im Görlitzer Park Berlin Kreuzberg die Drogenszene beherrschen bestimmt ganz köstlich amüsieren, und bei Polizeikontrollen eine Bescheinigung verlangen. Wenn ich die Grünen richtig verstehe, möchten Sie der Polizei mit dem Vorwurf des 'racial Profiling' die Berücksichtigung von Täter Profilen verbieten, die nicht nur im Görlitzer Park 'Gruppen von jungen Männern, meist afrikanischer Herkunft' als potentielle Drogendealer ausmachen.
Im zweiten Anlauf belege ich meine Feststellung ' 'Gruppen von jungen Männern, meist afrikanischer Herkunft,' mit dem folgenden Verweis
Siehe : Welt 10.05.2019 '„Der Effekt von diesen Zonen ist, dass Sie Angst bekommen“'
Zitat: 'Wohl jeder, der schon mal im „Görli“ war, kennt die Szenerie: Gruppen von jungen Männern, meist afrikanischer Herkunft, stehen nebeneinander, sprechen potenzielle Kunden an.
Thommi Tulpe am 13.07.2023
Wenn sich Polizeischüler(innen) in rechten Chats rumtreiben und dort Menschenverachtendes nachweislich in die Welt setzen, dann geht sehr sicher nicht nur bei mir das Vertrauen in unsere Ordnungsmacht "flöten".
Sicher war die Aufhebung der Suspendierung rechtens - nicht, weil nichts Strafbares nachweisbar gewesen wäre, sondern weil Überprüfungsorgane Formfehler gemacht haben.