
Bildung Inflationsprämie für staatliche Schulen: Lehrer an Freien Schulen fordern Gleichbehandlung
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09. Februar 2024, 08:07 Uhr
Lehrer an staatlichen Schulen bekommen vom Land eine steuerfreie Prämie als Inflationsausgleich. Nun fordern Freie Schulen ebenfalls Geld vom Staat, um ihre Lehrkräfte finanziell unterstützen zu können.
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Die Freien Schulen in Thüringen fordern Geld vom Land, um ihren Lehrern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. "Von einem Thüringer Bildungsminister erwarten wir, dass er für alle Lehrkräfte in diesem Land gleichermaßen Verantwortung zeigt und einer Zwei-Klassen-Gesellschaft der Lehrkräfte an staatlichen und an freien Schulen keinen Vorschub leistet", erklärte der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger (LAG), Christian Werneburg.
Hintergrund ist die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder, nach der Lehrer an staatlichen Schulen eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro bekommen. Ausgezahlt wird der Betrag gestaffelt. Lehrkräfte an freien Schulen hingegen erhalten keine staatliche Finanzhilfe.
Bildungsminister Holter hält Prämie für Freie Schulen für nicht machbar - Opposition kritisiert das
Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sieht jedoch schon rechtlich keine Möglichkeiten: "Die Landesregierung hat keinen Spielraum, um eine Inflationsausgleichsprämie zu finanzieren. Will man eine solche Prämie erstatten, so müssen die gesetzlichen Grundlagen durch die Abgeordneten des Thüringer Landtags geändert werden", erklärte er auf Anfrage. Im Haushalt des Bildungsministeriums sehe er dafür keinen Spielraum.
Aus der CDU und FDP kam Kritik, die Finanzierung als unfair einstufte. Die Grünen-Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich sagte, Freie Schulen seien "eine Bereicherung unserer pluralen Schullandschaft". Beim Heizkostenzuschuss hätte der Staat außerdem auch nicht-staatliche Schulen unterstützt, sodass sie hier eine ähnliche Möglichkeit sieht.
MDR (ost)/dpa
maddin am 10.02.2024
@TanteBerta
Das ist schön, dass Sie das dann wirklich auch befürworten würden. Nur leider wird man die Probe auf dieses Exempel wohl nie machen können.
maddin am 10.02.2024
@martin: Tja, Sie können sich selbstverständlich an Ihren Fakten orientieren, da habe ich ganz gewiss kein Problem damit. Nur aus dem freien Meinungsstreit entspringt schließlich ein echter Erkenntnisgewinn, niemals aus irgendwelchen Denkverboten.
astrodon am 10.02.2024
@@martin: Soweit mir bekannt,sind die Zuweisungen identisch und nur gestaffelt nach Schulformen (Grund-,Regel, Gemeinschaftsschule bzw. Gym). Meine Antwort bezog sich auf die Frage, ob "die" freien Schule nach TVöD/TVL zahlen. Das ist m.W. nach nicht so.