Thadäus König (CDU) als neuer Landtagspräsident mit Glocke
Thadäus König (CDU) ist seit Ende September Landtagspräsident. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Landtag Landtagspräsident König fordert neue Regelung für Alterspräsidenten

25. Oktober 2024, 12:39 Uhr

Wenn es nach dem neuen Thüringer Landtagspräsidenten Thadäus König geht, soll künftig nicht mehr der älteste Abgeordnete Alterspräsident werden, sondern der Abgeordnete mit der meisten Parlamentserfahrung. Ein Eklat wie bei der konstituierenden Landtagssitzung Ende September könne damit vermieden werden.

Thüringens neuer Landtagspräsident Thadäus König (CDU) hat sich für eine Änderung bei der Bestimmung des Alterspräsidenten ausgesprochen. Künftig solle der Abgeordnete mit der längsten parlamentarischen Erfahrung Alterspräsident sein, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (€). Dafür müsse der Landtag die Geschäftsordnung erneut ändern.

Der Sitzungsleiter müsse auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen können, forderte König. In der Vergangenheit sei davon ausgegangen worden, dass die Abgeordneten mit dem höchsten Lebensalter auch die längste Erfahrung im Parlament haben. Das sei mit den Parteineugründungen der vergangenen Jahre hinfällig geworden.

Eklat um AfD-Alterspräsident Treutler

König äußerte seine Forderung mit Blick auf die konstituierende Sitzung Ende September, die der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) geleitet hatte. Treutler vertrat dabei vehement eine Rechtsauffassung seiner Partei, wonach die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht vor der Wahl des Landtagspräsidenten geändert werden könne.

In der hitzigen Debatte ließ Treutler die Anträge von Abgeordneten nicht zu, drohte ihnen das Wort zu entziehen und verteilte Ordnungsrufe.

Jürgen Treutler während der konstituierenden Sitzung des Landtags.
Während der konstituierenden Sitzung überschritt Jürgen Treutler laut der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs seine Befugnisse als Alterspräsident. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Die konstituierende Landtagssitzung musste nach über vier Stunden unterbrochen werden. Erst zwei Tage später, nach einer klärenden Eilentscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, konnte das Parlament seine Geschäftsordnung ändern und einen Landtagspräsidenten wählen.

König sagte, ein Alterspräsident mit langer Parlamentserfahrung würde sich "auf solche Spielchen wie bei der konstituierenden Sitzung" nicht einlassen.

Königs Vorschlag gilt schon im Bundestag

Königs Vorschlag ist kein Novum. Im Bundestag gilt bereits eine Regelung, nach der der Abgeordnete mit der längsten parlamentarischen Erfahrung zum Alterspräsidenten ernannt wird.

Jürgen Treutler 274 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Mehr zur konstituierenden Landtagssitzung

MDR (ask), epd

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Oktober 2024 | 11:00 Uhr

112 Kommentare

Tschingis1 vor 22 Wochen

@all
Nochmal zum Mitmeißeln
Die Landtagspräsidentin des 7. Landtages erstellte eine vorläufige Tagungsordnung, wie zuvor von den anderen auch erstellt. Sie versandte diese an die Fraktionen.
Hier wurde dann von der CDU ein Änderungsantrag hinsichtlich zur Wahl eines Landtagspräsidenten als Änderung der Geschäftsordnung eingebracht.
Nach dieser hätte Herr Treutler vor Beginn oder auch unmittelbar nach seiner Rede Bezug nehmen müssen!
Er hat jedoch als Grundlage die letztgültige GO und auch die zuerst versandte Tagungsordnung durchziehen wollen.
Und dies war eben nicht verfassungsgemäß, da jeder Landtag sich selbst eine GO verbunden mit einer Tagungsordnung beschließen kann und auch darf.
Dies ist das Selbstorganisationsrecht des Landtages.

Beweis: Dokumentation des Landtages, verschriftet mit allen Äußerungen während dieser konstituierenden Sitzung.

Das war ja auch der Grund für diesen verbalen Schlagabtausch zwischen dem parlamentarischen GF der CDU und Herrn Treutler.

Eddi58 vor 22 Wochen

@k-k
Die Geschäftsordnung können nur die Abgeordneten mit Mehrheit ändern. Sie könnten sich höchstens etwas wünschen...
In allen Räten ist es Usus, Anträge zur GO durch erheben beider Hände anzuzeigen, über diese Anträge hat der Vorsitzende unverzüglich abstimmen zu lassen. Warum Herr Treutler diese einfache Regel nicht einhalten wollte/konnte, können Sie bestimmt erklären?!

Tschingis1 vor 22 Wochen

@Hans 2
"Das er die Geschäftsordnung missachtete ist falsch, Er wollte die Geschäftsordnung abarbeiten wie es bisher Brauchtum war und wie es in der Geschäftsordnung den 4 Punkten geschrieben ist. "

Ich widersprechen Ihnen und verweise auf die Parlamentsdokumentation vom 26.09.24, die einfach zu recherchieren und auch nachzulesen ist.

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