Menschen verrichten Arbeiten in der Landschaftspflege.
In Gera sollen Asylbewerber künftig gemeinnützig arbeiten. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/KEYSTONE | ELIA BIANCHI

Integration Asylbewerber in Gera sollen gemeinnützige Arbeit leisten

28. März 2025, 19:58 Uhr

Sie sollen Vereine, Sportclubs und Kulturteams unterstützen. Die Stadt Gera hat "verpflichtende Arbeitsgelegenheiten" für Asylbewerber eingeführt. Ablehnung der Arbeit führt zu Leistungskürzungen. Oberbürgermeister Kurt Dannenberg (CDU) will damit ihre Integration fördern.

Die Stadt Gera hat für Asylbewerber "verpflichtende Arbeitsgelegenheiten" eingeführt. Das sagte Oberbürgermeister Kurt Dannenberg (CDU). Gera sei damit die erste kreisfreie Kommune in Thüringen, die so vorgeht.

Anders als in umliegenden Landkreise verwende die Stadt aber nicht den Begriff "Arbeitspflicht", so Dannenberg. Das Prozedere ist dennoch vergleichbar: Asylsuchende erhalten für ihre Arbeit 80 Cent pro Stunde als Aufwandsentschädigung. Lehnen sie die Angebote ab, werden ihre Leistungen gekürzt.

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Stadt sieht sich als Vermittler

Die Menschen sollen zum Beispiel Vereine, Sportclubs und Kulturteams unterstützen. Interessierte Vereine und Organisationen können sich direkt auf der städtischen Homepage bewerben. Zuerst startet laut Oberbürgermeister ein Sportverein ins Projekt. Er sei international aktiv, die Verständigung auf Englisch sei kein Problem.

Die Stadt sieht ihre Aufgabe als Vermittler. Um das Einarbeiten und Betreuen müssen sich die Partner selbst kümmern. Bisher habe die Stadt nur gute Erfahrungen gemacht, sagt Dannenberg.

Arbeit soll Integration fördern

Mit der Arbeit sollen Asylsuchende schnell in das Stadtleben integriert werden und die Zeit bis zu Sprachkursen oder regulären Jobangeboten überbrücken. Derzeit betrifft das in Gera etwas mehr als 70 Menschen.

Eine Arbeitspflicht für Asylbewerber gibt es unter anderem im Saale-Orla-Kreis und im Landkreis Greiz.

MDR (cfr)

Mehr zur Arbeitspflicht für Asylbewerber

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 28. März 2025 | 18:00 Uhr

55 Kommentare

THOMAS H Gestern

Der Afrikaner, @Frau K., hätte die Arbeit „Putzen“ nach den gesetzlichen Regelungen (welche auch heute noch gelten) nicht ausüben dürfen.

„Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) sind eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld. Sie dürfen nicht von jedem Unternehmen angeboten werden, sondern nur von geeigneten Trägern. Es kann sich zum Beispiel um Arbeit in einem Verein oder bei einer öffentlichen Einrichtung handeln. Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet sein.“

Quelle: „Bundesagentur für Arbeit - Ein-Euro-Job“

Wenn, @Filou, die Tätigkeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit darstellt, ist der Mindestlohn zu zahlen, ansonsten stimme ich Ihnen zu, das 80 Cent zu wenig sind.

THOMAS H Gestern

Es ist, @Filou, nicht ersichtlich, wen Sie konkret meinen, wenn Sie

„Das hätte man schon lange mit den Bürgergeldempfänger machen sollen, denn diese bekommen schließlich bereits Geld vom Staat, fürs nichts tun.“

schreiben.

Ihr Satz stellt die Gesamtheit dar und nicht den Teil den Sie damit meinen!

Das hat nichts mit verallgemeinern zu tun!

THOMAS H Gestern

Da Sie, @HateAid, schreiben „Ehrenamtlich heißt nie umsonst“ ist das Folgende wichtig.

„Die ehrenamtlichen Tätigkeiten werden per Definition nicht mit einer Bezahlung entlohnt. Dennoch gibt es sogenannte Aufwandsentschädigungen, unter denen die Tätigkeiten weiterhin unter die eines Ehrenamtes fallen. Hier entscheiden jeder Verein und jede Organisation selbst, ob eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird oder werden kann. Damit werden beispielsweise Ausgaben ausgeglichen, die man als ehrenamtlicher Helfer für seine Tätigkeiten hatte. Natürlich ist auch eine Entschädigung der aufgewendeten Zeit möglich. Hierbei gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gleichermaßen die Grenze von 840 Euro im Jahr, um steuerfrei zu bleiben.“

(Quelle „DEUTSCHES EHRENAMT – wir halten dem Ehrenamt den Rücken frei“)

Die Übernahme der Ausgaben ist für mich noch keine direkte Anerkennung des Ehrenamtes.

Erst wenn wirklich eine zusätzliche Entschädigung gezahlt wird, ist es eine Anerkennung.

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