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FamilienleistungWer ab April kein Elterngeld mehr bekommt

14. März 2025, 05:00 Uhr

Für Geburten ab dem 1. April gilt: Beim Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro. Bereits 2024 wurde das Limit herabgesetzt. Wie viele trifft es? Was spart der Staat dadurch?

von Julia Vogt, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber

Einkommensgrenze sinkt auf 175.000 Euro

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt auf 175.000 Euro. Dies gilt für Geburten ab dem 1. April. Betroffen sind sowohl Paare als auch Alleinerziehende. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen über der Grenze liegt, hat keinen Anspruch mehr.

Bereits im April 2024 hatte es Änderungen bei den Regelungen gegeben. Damals war die Einkommensgrenze zunächst auf 200.000 Euro gesunken.

Schätzungsweise Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist schätzungsweise davon auszugehen, dass 2025 rund 20.000 Paare von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen sein werden. Dadurch könnten 150 Millionen Euro eingespart werden (ebenfalls eine Schätzung). Für 2026 gehe man von 30.000 betroffenen Paaren und 250 Millionen Euro aus.

Derzeit voraussichtlich keine weiteren Einschränkungen

Bei der ab April geltenden Grenze von 175.000 Euro bleibt es voraussichtlich erstmal. "Eine weitere Absenkung der Einkommensgrenzen ist derzeit nicht geplant", antwortet ein BMFSFJ-Sprecher auf MDR-Anfrage.

Seit 2007 können Eltern die finanzielle Unterstützung erhalten. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist individuell. Es hängt unter anderem davon ab, wie hoch das Netto-Einkommen vor der Geburt war. Dafür wird ein Zeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt betrachtet. Wer Elterngeld beantragen möchte, kann das bei der zuständigen Elterngeldstelle oder digital tun.

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MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Aktuell | 28. März 2025 | 17:45 Uhr