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Neuregelung ADAC lobt geplante EU-weite Fahrverbote

26. März 2025, 21:11 Uhr

Der ADAC sieht ein strengeres Vorgehen der EU gegen Verkehrssünder als Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Eine vorläufige Einigung von Vertretern des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten sieht vor, dass bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen könnte.

Der ADAC betrachtet die Idee einer EU-weiten Anerkennung von Führerschein-Maßnahmen grundsätzlich als einen sinnvollen Schritt zur Durchsetzung von mehr Verkehrssicherheit. Das Ziel sei es, schwerwiegende Verkehrsdelikte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, auch über Ländergrenzen hinweg nachverfolgen zu können, heißt in einer Mitteilung des Automobilclubs. Aus Sicht des ADAC hätte das "eine verkehrserzieherische Wirkung". Vertreter des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten hatten sich am Dienstag auf EU-weite Fahrverbote bei schweren Vergehen geeinigt, darunter übermäßiges Rasen, Alkohol am Steuer oder Unfälle mit Todesfolge.

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Einführung von digitalem Führerschein 

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Fahrverbote sollen in der Europäischen Union künftig nicht mehr an Ländergrenzen haltmachen. Bildrechte: IMAGO/Panama Pictures

Mit der erzielten Einigung soll nach Angaben aus Brüssel sichergestellt werden, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben. Nach geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. 

Vertreter von EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich nun darauf geeinigt, dass ein Fahrverbot aus einem EU-Land künftig in allen 27 Mitgliedsländern gelten soll. Bislang ist das nicht möglich. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat, in dem es zu dem Verstoß kam, ein Fahrverbot für mindestens drei Monate verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es nicht, in Zukunft sollen die Behörden aber Informationen zu schweren Verstößen austauschen. Das soll durch die Einführung eines digitalen Führerscheins einfacher werden, den ab 2030 alle Autofahrer über ihr Smartphone abrufen können sollen. Wer möchte, kann aber weiter einen Karten-Ausweis beantragen.

Keine Gesundheitstest für ältere Autofahrer

Künftig müssen Fahrschüler der Reform zufolge in der Europäischen Union bei der Fahrprüfung eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorlegen. Zudem wird der Führerschein zunächst für Motorräder und Pkws auf 15 Jahre befristet. Bei der Verlängerung ist eine erneute Gesundheitsprüfung möglich. Zudem dürfen EU-Länder diesen Zeitraum auf 10 Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als nationaler Ausweis dient. Lkw- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Für ältere Fahrer (ab 65 Jahren) dürfen die Mitgliedstaaten die Gültigkeit verkürzen.

In früheren Debatten lag unter anderem ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, von Autofahrerinnen und Autofahrern ab 70 Jahren alle fünf Jahre einen Nachweis über ihre Gesundheit zu verlangen. Dem hatte der noch amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing in den Verhandlungen eine Absage erteilt und sich mit Unterstützung aus Ländern wie Belgien und Österreich durchgesetzt.

Um den Fachkräftemangel unter Lkw-Fahrern zu bekämpfen, senkt die EU das Mindestalter für einen Lkw-Führerschein mit der Reform von 21 auf 18. Das Mindestalter für einen Bus-Führerschein sinkt von 24 auf 21 Jahre. "Wir führen europaweit einheitliche Standards ein und erleichtern jungen Menschen den Einstieg in den Fahrerberuf", erklärte die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus, die diesen Teil der Reform verhandelt hatte. Mit den Änderungen schreibt die EU ihren Mitgliedsländern erstmals eine Probezeit von zwei Jahren vor. Neue Fahrer unterliegen strengeren Regeln und Sanktionen bei Alkohol am Steuer sowie bei Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kinderrückhaltesystemen.

Begleitetes Fahren wie in Deutschland soll ebenfalls EU-weit zum Standard werden. Das Europaparlament und der Rat der EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung noch absegnen, das gilt allerdings als Formalie. Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit – Ausnahme ist der digitale Führerschein – , um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

dpa, AFP (das)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. März 2025 | 12:30 Uhr

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