Gesetzentwurf Arbeitsminister Heil will Arbeitszeit elektronisch erfassen lassen

18. April 2023, 22:08 Uhr

Das Arbeitsministerium hat nach ARD-Informationen einen Gesetzentwurf zur elektronischen Zeiterfassung für Beschäftigte erarbeitet. Unter anderem das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Urteil im vergangenen Sommer eine Pflicht für Arbeitgeber zur Zeiterfassung hervorgehoben.

Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Danach muss der Arbeitgeber künftig sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Arbeitstag elektronisch erfasst werden.

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit soll durch den Arbeitnehmer oder durch einen Dritten erfolgen können, etwa einen Vorgesetzten. Der Arbeitgeber soll die Beschäftigten zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.

Zeiterfassung auch auf Papier oder per App denkbar

Die Tarifnehmer können auch Ausnahmen vereinbaren. Denkbar sei etwa eine Aufzeichnung auf Papier. Auch die nachträgliche Erfassung soll möglich sein. Für Kleinbetriebe werden Sonderregelungen geprüft.

Arbeitsminister Hubertus Heil SPD im Portrait mit besonderer Geste
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Archivbild) Bildrechte: IMAGO/Political-Moments

Neben bereits gebräuchlichen Zeiterfassungsgeräten kommen dem Entwurf zufolge auch andere Formen der elektronischen Aufzeichnung in Betracht, etwa durch Apps auf Mobiltelefonen. Möglich sei auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne, sofern sich daraus Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ableiten lassen.

Bundesarbeitsgericht schreibt Arbeitszeiterfassung vor

Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Beide hatten entschieden, dass für Arbeitgeber eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht. Minister Heil hatte daraufhin praxistaugliche Lösungen versprochen. In der "Rheinischen Post" hatte er erklärt, es gehe nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen.

Arbeitgeberverband fürchtet "Gruselkatalog" an Bürokratie

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall äußerte sich allerdings skeptisch zu den Reformplänen. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander nannte den Entwurf einen "Gruselkatalog" an Bürokratie, Widersprüchlichkeiten und Fortschrittsverweigerung.

Die Linke-Arbeitspolitikerin Susanne Ferschl dagegen betonte, Arbeitszeiterfassung sei ein wirksames Instrument für den Gesundheitsschutz und gegen Lohnraub. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts vergangenen Sommer als lange überfällig bezeichnet.

dpa (rnm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. April 2023 | 19:00 Uhr

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