
Neue Bestattungsmethode Nach Studie: Aschersleben hofft auf Erlaubnis für Reerdigung im Bestattungsgesetz
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06. Februar 2024, 15:44 Uhr
In Sachsen-Anhalt wird noch immer über ein neues Bestattungsgesetz diskutiert – nicht nur über die sarglose Bestattung, sondern auch über die sogenannte Reerdigung, eine neue Bestattungsmethode. Eine entsprechende Entscheidung des Landtages in Schleswig-Holstein sorgt jetzt für Hoffnung in Aschersleben. Dort soll die neue Form der Bestattung auf dem Friedhof angeboten werden.
- Eine Pilotstudie der Universität Leipzig hat gezeigt, dass die neue Bestattungsmethode Reerdigung funktioniert.
- Ob die Reerdigung in Sachsen-Anhalt künftig erlaubt wird, ist noch offen.
- In Aschersleben wartet man gespannt auf die Entscheidung. Dort gibt es bereits Ideen für ein Reerdigungs-Zentrum.
Einen menschlichen Leichnam in einer Art Sarkophag zu Erde zu zersetzen, durch Mikroorganismen – natürlich und ökologisch innerhalb von 40 Tagen. Das ist die Idee und das Versprechen der Firma "Meine Erde" aus Berlin. Eine Art Erdbestattung, nur unter kontrollierten Bedingungen und im Zeitraffer. Die Alternative zur Erd- und Feuerbestattung ist nicht ganz unumstritten.
Neue Studie zur Reerdigung
Seit kurzem gibt es allerdings eine Pilotstudie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Und die kommt kurz und vereinfacht zusammengefasst zum Ergebnis: Die Methode funktioniert. Die Knochen der Verstorbenen weisen demnach eine Alterungs-Struktur wie bei einer Liegezeit unter der Erde von 20 bis 50 Jahren auf.
"Dass die Reerdigung funktioniert und ungefährlich ist, das konnte jetzt mit der Studie aus Leipzig noch einmal gezeigt werden", sagte einer der Gründer von "Meine Erde", Pablo Metz, MDR SACHSEN-ANHALT. Eine wissenschaftliche Begleitung bleibe wichtig.
Diskussion um Bestattungsgesetz
In Sachsen-Anhalt gibt es noch keine Einigung, ob die Reerdigung im Bestattungsgesetz stehen soll. Die Befürworter verweisen allerdings auf eine Entscheidung des Landtages in Schleswig-Holstein. Dort wurde jetzt eine Art Experimentier-Klausel ins Gesetz geschrieben. Seit Februar 2022 hatte "Meine Erde" nach eigenen Angaben dort im Rahmen einer behördlichen Duldung Reerdigungen durchgeführt. Für den Anbieter bedeutet das: Es darf weiter dort weiter gearbeitet werden.
"Das ist, glaube ich, erst mal ein ganz starkes Zeichen, denn wir stehen in sehr engem Austausch mit den Behörden", so Pablo Metz.
Hoffen auf Entscheidung der Landesregierung
Auch in Aschersleben schauen Stadt und Friedhofsverwaltung auf die Entscheidung in Schleswig-Holstein. Verwaltung und Stadtrat hatten die Reerdigung schon vor geraumer Zeit in die Friedhofssatzung geschrieben – in der Hoffnung, dass die Reerdigung in der Novelle des Bestattungsgesetzes stehen würde. Allerdings laufen die Diskussionen noch. Die Pläne liegen auf Eis.
"Wir hoffen jetzt natürlich, dass auch unsere Landesregierung sich diesem Thema alternative Bestattungsmethoden eröffnet", sagte Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme MDR SACHSEN-ANHALT. Die Ergebnisse der Studie stimmten positiv. Die Stadt wolle das Thema weiter vorantreiben.
In Aschersleben gibt es nach wie vor Ideen für ein Reerdigungs-Zentrum. Seit geraumer Zeit ist eine Bauvoranfrage für ein Areal im Nordwesten des Friedhofes positiv beschieden. Die Friedhofsverwaltung will mit der Zeit gehen, ist offen für neue Ideen – und Bestattungsarten. Endgültig entscheidet der Landtag. Wann genau, ist allerdings noch unklar.
MDR (Tom Gräbe, Lucas Riemer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 05. Februar 2024 | 17:00 Uhr
Monazit am 06.02.2024
Klingt gut ... Was nicht schadet, sollte erlaubt werden.
Jeder Mensch kann frei entscheiden, wie er zersetzt werden will, und damit wird auch keinem auf den Schlips getreten, wenn eine neue, unbedenkliche Variante dazukommt.
ewdschulze am 06.02.2024
Mir erscheint es wünschenswert, viel mehr Bestattungsformen zuzulassen, bei denen es nicht um Erlösmaximierung für Gemeinden oder Bestatter geht. Warum kann die Asche nach einer Verbrennung nicht dorthin geworfen werden, wo man sie haben möchte, z.B. in die Saale? Die traditionellen Vorschriften kannten nur das Vergraben von Leichen, und da bedurfte es schon aus hygienischen Gründen Regeln, je weiter die medizinischen Erkenntnisse gingen, desto strenger. Bei Einäscherungen braucht man das aber nicht.
Bolle der 1. am 05.02.2024
Sollte irgendeinem Politiker der Umweltschutz etwas bedeuten wird er dafür sorgen, dass die Reerdigung erlaubt und gefördert wird. Man denke nur an das eingesparte Gas und das eingesparte CO2.