Würfel mit der Aufschrift Ja und Nein
Bei drei Bürgerentscheiden in sächsischen Kommunen sind die Wahlberechtigten aufgerufen, über kommunale Pläne mit Ja oder Nein zu entscheiden. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance | Christian Ohde

Einwohnerbeteiligung Sachsen: Bürgerentscheide zu Gewerbegebieten und Windrädern

24. Februar 2025, 13:21 Uhr

Die Bundestagswahl am Sonntag hat für mehrere Tausende Menschen in Sachsen auch die Gelegenheit geboten, direkt für Themen und Projekte in ihrer Kommune abzustimmen. Denn in drei Gemeinden standen Bürgerentscheide an. In Radeberg und Arnsdorf ging es um den Fortgang zu Plänen eines großen Gewerbegebietes. In Hohnstein sollten die Bürger sagen, wie sie zu Windrädern stehen. Die Beteiligung war hoch. Die Verwaltungen haben damit konkrete Aufgaben von ihren Einwohnern erhalten.

Am Sonntag zur Bundestagswahl haben in drei Kommunen in Sachsen auch Bürgerentscheide stattgefunden. In Radeberg und Arnsdorf konnten die Wahlberechtigten über Gewerbegebiete von bis zu 135 Hektar innerhalb ihrer Gemeinden abstimmen. Konkret ging es nicht um Ja oder Nein zum großen Gewerbegebiet, sondern darum, ob die Gemeinderäte weiter überprüfen sollen, ob Flächen für ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden können.

In Radeberg haben 61,07 Prozent der Bürger für eine Fortsetzung der Planungen zu einem möglichen Gewerbegebiet zwischen Radeberg und Wallroda sowie zwischen Großerkmannsdorf und Kleinwolmsdorf gestimmt. Damit hat die Bevölkerung dem Stadtrat den klaren Auftrag erteilt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen in Radeberg realisiert werden können. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,05 Prozent.

Radeberger Rathauschef verspricht transparente Planungen

Oberbürgermeister Frank Höhme zeigte sich erfreut über die hohe Beteiligung und das deutliche Votum: "Dieses Ergebnis ist ein starkes Signal für die wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt." Die Bürgerinnen und Bürger hätten entschieden, "dass wir den nächsten Schritt gehen und fundierte Untersuchungen zu den möglichen Gewerbeflächen starten". Jetzt beginne der transparente Planungsprozess. Mit dem Ausgang des Bürgerentscheids wird der Stadtrat nun offiziell beauftragt, eine detaillierte Prüfung der Flächen durchzuführen. Dies umfasst laut Rathaus etwa gutachterliche Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit, Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in weiteren Formaten. 

Frank Höhme
Frank Höhme, Oberbürgermeister der Bierstadt Radeberg, freut sich über die Beteiligung seiner Bürger am Entscheid über Planungen für ein Gewerbegebiet. Bildrechte: Frank Höhme

Diese Phase werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, hieß es. Erst nach Vorliegen aller relevanten Informationen kann eine endgültige Entscheidung zur Realisierung eines Gewerbegebiets getroffen werden. 

In Arnsdorf sieht das Ergebnis laut Gemeindeverwaltung anders aus. Demnach haben sich nach vorläufigem Gesamtergebnis 79 Prozent der Bürger beteiligt. Knapp 60 Prozent wollen nicht, dass die gemeindeübergreifenden Gewerbegebiete zwischen ihrem Ort und Radeberg entstehen. Sie haben das Vorhaben damit abgelehnt.

Hohnsteiner mehrheitlich gegen Windräder

Erstmals hat es am Sonntag in Hohnstein im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Bürgerentscheid gegeben. Es ging um den Bau künftiger Windkraftanlagen. Auf dem Zettel dazu wurde gefragt: "Soll die Stadt Hohnstein alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Möglichkeiten zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ergreifen?" 1.568 (76,1 Prozent) Einwohner stimmten mit Ja. Das bedeutet laut Bürgermeister Daniel Brade (Unabhängige Wählervereinigung): "für den Stadtrat, den Bürgermeister und die Stadtverwaltung damit eine klare Handlungsanweisung gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Stadt Hohnstein". Außerhalb des Stadtgebiets haben Verwaltung und Abgeordnete Einspruchsmöglichkeiten. Die Beteiligung am Bürgerentscheid lag bei 78,7 Prozent.

Wie bindend ein Bürgerentscheid ist

Bei einem Bürgerentscheid ist die Abstimmungsfrage entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, hat der Stadtrat/Gemeinde zu entscheiden. So schreibt es die Sächsische Gemeindeordnung vor (§ 24 Abs. 3 SächsGemO).

Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Stadtrates/Gemeinderates gleich. Die Verwaltung ist also daran gebunden. Zugleich löst ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine Sperrwirkung aus: Er kann innerhalb von drei Jahren nicht durch einen Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschluss geändert werden, sondern nur durch einen erneuten Bürgerentscheid.

200. Entscheid dieser Art in Sachsen

Mit den drei Bürgerentscheiden wurde die Zahl von 200 Entscheiden dieser Art in der Geschichte des Freistaates Sachsens voll. "Es gibt spürbar mehr Bürgerbegehren. Die Hürden zu senken, war ein wichtiger Schritt für mehr Bürgermitsprache in den Kommunen", sagte Frank Rosberger, Sprecher der bundesweiten Initiative "Mehr Demokratie". 2022 hatte der Sächsische Landtag beschlossen, die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von zehn Prozent auf fünf Prozent zu senken.

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MDR (kk/lam)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 24. Februar 2025 | 05:30 Uhr

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