Beschluss Erfurt erhebt Bettensteuer nur noch von Touristen

29. November 2012, 16:17 Uhr

Die Stadt Erfurt will die sogenannte Bettensteuer künftig nur noch von privat Reisenden erheben. Eine entsprechende Änderung der Satzung für die Kulturförderabgabe hat der Stadtrat am Mittwochabend beschlossen. Damit folgt die Landeshauptstadt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres, dass die Erhebung der Abgabe von Geschäftsreisenden untersagt hatte.

Die Bettensteuer wird pro Übernachtung in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben erhoben. Geschäftsreisende müssen laut neuer Satzung nachweisen, dass ihre Übernachtung berufliche Gründe hat, wenn sie der Abgabe entgehen wollen. Dagegen machen jedoch der Bund der Steuerzahler sowie der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Die Dehoga hält die Abgabe außerdem für geschäftsschädigend.

Abgabe für Geschäftsreisende ebenfalls umstritten

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sein Urteil damit begründet, dass es sich bei der Bettensteuer beziehungsweise Kulturförderabgabe um eine örtliche Aufwandssteuer handelt, die auf Leistungen erhoben werden darf, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. Bei Urlaubsreisen oder privat veranlassten Hotelübernachtungen sei dies der Fall. Allerdings gibt es mittlerweile neue Urteile, die auch eine Erhebung von Geschäftsreisenden für unzulässig halten. So hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag die Bettensteuer-Satzung von Dortmund für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, die Hoteliers hätten keine rechtliche Handhabe, die für die Unterscheidung von privaten und beruflichen Übernachtungen notwendigen Angaben vom Gast zu erlangen.

Die Bettensteuer wird gegenwärtig bundesweit von rund 20 Kommunen erhoben, davon sechs in Thüringen. Sie wird in der Regel damit begründet, dass Touristen die Infrastruktur der Kommunen in Anspruch nehmen, ohne für deren Unterhalt mit aufzukommen. Zuletzt hat Hamburg am Mittwochabend die Einführung der Abgabe beschlossen.

Der Stadtrat von Eisenach vertagte indes am Mittwochabend einen Beschluss über eine neue Bettensteuer-Satzung. Die Mehrheit der Stadträte war der Auffassung, dass der Datenschutz nicht ausreichend geklärt ist.

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