Weimar Verwaltungsgericht Thüringer Oberverwaltungsgericht Verfassungsgerichtshof
Blick auf das Thüringer Verfassungsgericht: Hier ist ein Posten zu vergeben, den die AfD für sich reklamiert. (Archivfoto) Bildrechte: MDR/Sebastian Großert

Landtag AfD will eigenen Kandidaten für Verfassungsgericht aufstellen

03. Oktober 2024, 15:22 Uhr

Für die Wahl zum stellvertretenden Richter für Thüringens höchstes Gericht plant die AfD-Fraktion, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Für die Wahl ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag nötig.

Die Thüringer AfD-Fraktion will einen eigenen Kandidaten als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs präsentieren. Das bestätigte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, der "Deutschen Presse-Agentur". Einen Namen nannte Braga nicht.

Stellvertretende Mitglieder für das höchste Thüringer Gericht werden im Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt. Die AfD wurde bei der Landtagswahl im September erstmals in einem Länderparlament stärkste Kraft und verfügt zudem über mehr als ein Drittel der Sitze. Damit kann sie die Wahl blockieren.

Verfassungsrichter nun CDU-Abgeordneter

Wolfgang Weisskopf (CDU) bei einer Wahl
Bildrechte: IMAGO/Funke Foto Services

Der Posten ist frei geworden, weil mit Wolfgang Weißkopf ein stellvertretender Verfassungsrichter nun als Abgeordneter im Landtag sitzt. Weißkopf zog für die CDU in den Landtag ein und nahm das Mandat an. Als Abgeordneter kann er aber nicht zugleich stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts sein.

Wegen der nötigen Zweidrittel-Mehrheit wird der durch Weißkopfs Abgang freigewordene Posten nicht ohne die Zustimmung zumindest von Teilen der AfD-Fraktion besetzt werden können. Allerdings ist das Verfassungsgericht auch arbeitsfähig, wenn der Posten zunächst nicht nachbesetzt werden kann.

Ob ein von der AfD-Fraktion aufgestellter Kandidat im Parlament die nötige Mehrheit erhalten würde, ist ungewiss. Bei der Wahl zum Landtagspräsidenten beziehungsweise zum Stellvertreter fiel die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal jeweils durch. Sie erreichte nicht die nötige einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Verfassungsgericht entschied über Prozedere im Landtag

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte sich zuletzt mit Fragen um den Landtag beschäftigt: Der Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) hatte bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments eine Änderung der Geschäftsordnung nicht zugelassen. Mit ihr hatten die anderen Fraktionen erreichen wollen, dass auch sie von Beginn an einen neuen Landtagspräsidenten vorschlagen können, nicht nur die AfD als größte Fraktion.

Nach einer teils chaotischen Sitzung zog die CDU-Fraktion nach Weimar vor Gericht und bekam weitgehend Recht. Die Verfassungsrichter machten Treutler einstimmig konkrete Vorgaben - letztlich wurde Thadäus König (CDU) zum Landtagspräsidenten gewählt.

Aktuelles zum Thüringer Landtag

MDR (sar)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. Oktober 2024 | 14:00 Uhr

97 Kommentare

Anita L. vor 28 Wochen

@Deutscher Patriot, in meinen Augen ist die AfD nur so "schlau und gewitzt", wie ihre Wähler_innen diesem populistischen Witz auf den Leim gehen. Und mit den Wähler_innen gerade im Osten Deutschlands ist es wie mit jungen Menschen: Die Erfahrenen (und die Bürger_innen des westlichen Deutschlands sind uns diesbezüglich nun einmal 40 Jahre voraus) können nur darauf hinweisen, wo die Fehler und Fehleinschätzung der "Jugend" liegen; ihr aus Angst oder Bequemlichkeit vor der Auseinandersetzung nachzugeben, ist der falsche Ansatz. Es gibt keine Antwort auf Populismus und politischen Trotz außer diesen als solchen zu benennen und zu verdeutlichen. Und da das trotzige Kind nicht mit einem trotzigen Wahlvolk gleichzusetzen, sondern lediglich zu vergleichen ist, fallen eben auch "elterliche Erziehungsmaßnahmen" aus. Im allerschlimmsten Fall wird der uneinsichtige, von unsinnigem Neid auf Polemikwolken vergiftete Trotz tatsächlich das Geschichtsrad zum Rückwärtsdrehen zwingen. Worst Case.

Anita L. vor 28 Wochen

@Hans 2, nicht eine einzige Partei hat oder hatte eine 2/3-Mehrheit, als die Richter_innen in ihr Amt berufen wurden. Daran kann es also nicht liegen.

Deutscher_Patriot vor 28 Wochen

@Tschings1
Lesen sie bitte meinen Kommentar, bevor sie darauf antworten!
Ich habe von "aufrechnen" nichts geschrieben. Das ist ihre Erfindung!
Ich habe von "Abwägung" gesprochen.

Und ihr Beispiel ist eben genau richtig, die Abwägung von Meinungsfreiheit gegen persönliche Ehre.
Ist es erlaubt, Herrn Höcke einen Faschisten zu nennen?
Manche Gerichte haben hier zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden.
Andere Richter mögen hier zu genau dem gegensätzlichen Urteil kommen, wenn sie nach aller Abwägung in der Situation eben doch dem Recht auf persönliche Ehre mehr Gewicht als der Meinungsfreiheit beimessen, was sich vermutlich auch juristisch gut begründen lässt.

Bleiben sie bitte sachlich und verunglimpfen sie nicht mit "Unsinn"!
Es soll hier respektvoll und gesittet zugehen.


... da mal drüber nach denken ...



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