Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins «Compact», um es danach aus dem Sortiment zu nehmen.
Das "Compact"-Magazin kann unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Eilverfahren Bundesverwaltungsgericht setzt "Compact"-Verbot vorläufig aus

14. August 2024, 21:54 Uhr

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das "Compact"-Magazin verboten, weil es ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Nun setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot vorläufig aus. In einem Hauptsacheverfahren entscheidet das Gericht nun endgültig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

Faeser: "Compact" ist "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte "Compact" mit der Begründung verboten, das Blatt sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen". "Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht.

Dem Gericht zufolge sei offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhalten werde. Zwar gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht weiter.

Bundesverwaltungsgericht betont Grundrecht auf Pressefreiheit

Das Gericht entschied, dass im Hinblick auf die Meinungs- und Pressefreiheit das Interesse der Kläger, das Magazin vorerst weiterzuführen, überwiegt. Zwar gebe es ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots. Das wiege jedoch weniger schwer als das Grundrecht auf Pressefreiheit. Ob das Verbot wieder in Kraft tritt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptverhandlung.

"Compact"-Chefredakteur Elsässer will Arbeit wieder aufnehmen

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer will nun die Arbeit rasch wieder aufnehmen. "Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiter arbeiten", sagte er auf der Plattform X. Er hoffe auf eine baldige Rückgabe der eingezogenen Technik und Computer.

dpa,KNA(smk/mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 14. August 2024 | 15:00 Uhr

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