Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts kommt in den Verhandlungssaal 2 min
Video: BVerfG – Soli ist verfassungsgemäß Bildrechte: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Bundesverfassungsgericht Solidaritätszuschlag kann bleiben

26. März 2025, 20:03 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für weiter verfassungsgemäß erklärt. Sechs FDP-Politiker hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe an Karlsruhe gewandt. Ein anderes Urteil hätte schwere Folgen für den Bundeshaushalt gehabt.

Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurück.

Soli als Ergänzungsabgabe weiter zulässig

Richterin Christine Langenfeld sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, der Bund verzeichne weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten, zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Die Erhebung des Solidaritätszuschlages sei auch seit 2020 und in veränderter Form ab 2021 verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei deshalb nicht dazu verpflichtet, den Soli abzuschaffen. Das Auslaufen des Solidarpakts Ost sei nicht entscheidend. (Az. 2 BvR 1505/20)

Eine solche Abgabe dürfe auch sozial gestaffelt werden, führte das Gericht aus. Dass nur noch etwa zehn Prozent der Steuerpflichtigen – die am besten Verdienenden – den Zuschlag zahlen müssen, sei damit erlaubt. Ob der Soli weiter erhoben werde, sei also eine politische Entscheidung. 

Langenfeld verwies darauf, dass eine Ergänzungsabgabe einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes zur Erfüllung bestimmter Aufgaben voraussetze. Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden. Den Gesetzgeber treffe eine "Beobachtungsobliegenheit". Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfalle. Das heißt, der Gesetzgeber müsse regelmäßig überprüfen, sollten sich maßgebliche Verhältnisse ändern.

Mitkläger Toncar: Urteil ist kein Freibrief

Aus Sicht des FDP-Politikers Florian Toncar hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung keinen Freibrief ausgestellt, den Solidaritätszuschlag zeitlich unbegrenzt weiter zu erheben. Er sagte MDR AKTUELL, der Soli dürfe nur für die Kosten der Wiedervereinigung ausgegeben werden.

Sinken diese, müsse auch der Soli gesenkt oder gar abgeschafft werden. Toncar war einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.

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Keine Zurückzahlungen der Einnahmen aus vergangenen Jahren

Das Urteil dürfte auch die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung beeinflussen. Ein neues Milliardenloch im Etat ist damit vorerst abgewendet. Hätte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag für rechtswidrig erklärt, hätte der Bund für die Zeit ab 2020 rund 65 Milliarden Euro zurückzahlen müssen. Zudem wären Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro im Haushalt 2025 und in Zukunft weggefallen, womit sich für die neue Bundesregierung gleich zum Start und noch in diesem Jahr ein ungeplantes Haushaltsloch von fast 78 Milliarden Euro eröffnet hätte.

Die Union hatte im Wahlkampf die Soli-Abschaffung als Teil einer Steuersenkung gefordert. Die SPD will für Spitzeneinkommen und die Wirtschaft daran festhalten.

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Soli-Kläger fordert Entlastung für Betriebe und Sparer

Der FDP-Politiker Christian Dürr hat nach der Entscheidung milliardenschwere Entlastungen für Betriebe und Sparer gefordert. Friedrich Merz müsse jetzt handeln, erklärte er. Wer sich ein Schuldenpaket genehmige, müsse auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung umzusetzen. Eine politische Entscheidung sei nun umso notwendiger geworden. Der Soli schwäche den Wirtschaftsstandort. Dürr ist einer der sechs FDP-Politiker, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Solidaritätszuschlag geklagt hatten.

Florian Toncar und Katja Hessel
Florian Toncar und Katja Hessel zeigen sich nach der Entscheidung in Karlsruhe optimistisch. Bildrechte: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Nicht alles, was rechtens ist, sei auch politisch richtig, sagte die ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitklägerin Katja Hessel. Der Soli sei schlicht ein Symbol für uneingelöste Versprechen der Politik. Einst für die Deutsche Einheit eingeführt, sei er heute eine Strafsteuer auf Qualifikation und für den fleißigen Mittelstand. Man werde den Beschluss akzeptieren. Sie kündigte aber an, dass sich die FDP weiter für die Abschaffung einsetzen werde. Auch einer anderer Beschwerdeführer, der FDP-Politiker Florian Toncar, zeigte sich trotz des Scheiterns seiner Beschwerde optimistisch. Es sei "kein Blankoscheck an den Gesetzgeber ausgestellt worden", sagte er. Seiner Meinung nach bekomme der Soli durch das Urteil ein "Verfallsdatum".

Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies sagte, das höchste deutsche Gericht bestätige die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass die Erhebung des Soli verfassungsgemäß sei. Damit schaffe es "Klarheit für die Aufstellung des Bundeshaushalts", erklärte der SPD-Politiker.

Wirtschaftsverbände fordern Soli-Abschaffung

Wirtschaftsverbände fordern nach dem Urteil Union und SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf. Das Urteil sei ein herber Rückschlag für die Unternehmen, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Jetzt sei die Politik am Zug. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehöre in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, sagte, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen. Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen. Ähnlich äußerte sich der Maschinenbauverband VDMA.

Beschwerden immer wieder abgewiesen

Der Solidaritätszuschlag ist schon öfter beklagt worden, auch vor Gericht. Schon vor 20 Jahren wurde er mit Hilfe vom Bund der Steuerzahler bis nach Karlsruhe gebracht. Westdeutsche Eheleute sahen darin spätestens seit 2002 eine verfassungswidrige Sondersteuer. Das lehnte der Bundesfinanzhof ab und die Verfassungsbeschwerde dagegen kam nicht zur Entscheidung.

Bundesfinanzhof in Muenchen-Aussenansicht
Vor allem der Bundesfinanzhof in München musste den Solidaritätszuschlag schon häufiger prüfen. Bildrechte: IMAGO / Sven Simon

Danach hielt dann das Finanzgericht in Niedersachsen den Soli spätestens seit 2007 für verfassungswidrig. Doch 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass eine solche Ergänzungsabgabe aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet werden müsse.

Im Jahr darauf bestätigte wiederum der Bundesfinanzhof (BFH) den Soli. Erneut hatten Kläger, eine Anwältin und eine GmbH, dessen dauerhafte Eintreibung angefochten.

Zuletzt bestätigte der BFH im Januar 2023 den Soli für 2020 und 2021. Der Gesetzgeber habe viel Spielraum und könne ihn durchaus auf hohe Einkünfte beschränken, hieß es. Zwar könne eine Ergänzungsabgabe verfassungswidrig werden, wenn sich für ihre Einführung maßgebliche Verhältnisse änderten. Ein Mehrbedarf des Bundes bei der Bewältigung einer "Generationenaufgabe" könne aber auch für sehr lange Zeit bestehen.

Geld liegt auf einem Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. 6 min
Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Erster Zweck war nicht der Aufbau Ost

Die als "Soli" bekannte Ergänzungsabgabe wurde 1991 für ein Jahr befristet eingeführt, um einen Teil der Kosten des Golfkriegs zu tragen. Begründet wurde er aber auch mit Mehrbedarf "für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa" und erst an dritter Stelle mit "zusätzlichen Aufgaben in den neuen Bundesländern". 1995 wurde der "Soli" erneut eingeführt, diesmal unbefristet.

Der Solidaritätszuschlag wurde von Mitte 1991 bis Ende Juni 1992 erhoben, dann ab 1995 neu mit der Begründung: "Zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands ist ein solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungsgruppen unausweichlich". Bis 1997 lag der Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer bei 7,5 und seit 1998 bei 5,5 Prozent für alle Steuerzahler, auch im Osten. Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten Union und SPD dann eine Streichung für rund 90 Prozent, die 2021 umgesetzt wurde. Aktuell zahlen ihn Kapitalanleger und Gutverdienende, etwa sechs Millionen Menschen, und gut 600.000 Unternehmen. Den vollen Satz 2024 zahlte ein Single ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro.

Bis Ende 2020 mussten fast alle Bürger und Betriebe in Ost und West den Solidaritätszuschlag zahlen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Der volle Soli ist ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 114.300 Euro zu zahlen. Dagegen hatten sechs FDP-Politiker geklagt. Sie hielten den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig.

dpa, AFP, Reuters, MDR AKTUELL (ksc, das)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. März 2025 | 11:00 Uhr

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