
Urteile der Woche Gericht entscheidet: Schüler darf nach Brandstiftung nicht auf Klassenfahrt
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15. März 2025, 05:00 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Schüler darf nach Brandstiftung nicht an Klassenfahrt teilnehmen
Verwaltungsgericht Berlin (VG 3 L 47/25)
Flavio Flammert* geht in die 8. Klasse einer Berliner Schule. In diesem Jahr steht eine Skireise seiner Jahrgangsstufe an. Flavio Flammert darf daran aber nicht teilnehmen. Der Grund: Im Herbst hatte er mit zwei Mitschülern in einem Umkleideraum der Schule Feuer gemacht. Daraufhin hatte die Klassenkonferenz beschlossen, den Schüler von der Skifahrt auszuschließen. Flavio Flammert hält die Entscheidung für unverhältnismäßig und stellt Eilantrag am Verwaltungsgericht Berlin. Schließlich werde das Fehlverhalten bei Beginn der Reise bereits fünf Monate vergangen sein. Außerdem sei er nicht Haupttäter der Brandstiftung gewesen.
Die Richter sehen das anders: "Angesichts der ungewohnten Umgebung bei der geplanten mehrtägigen Skifahrt kommt es in besonders hohem Maße darauf an, dass undiszipliniertes Verhalten, das Personen und Sachen gefährden könne, unterbleibt. Die Schule ist zu Recht davon ausgegangen, dass das Verhalten des Antragstellers die Annahme rechtfertigt, dass er den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könnte."
Der Schüler darf wegen seines Fehlverhaltens nicht an der Klassenfahrt teilnehmen.
Eineiige Zwillinge müssen Vaterschaftstext nach Prostituierten-Sex dulden
Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 WF 93/24)
Domenik Doppel* bestellt sich hin und wieder eine Prostituierte einer Escort-Agentur in seine Wohnung. Von den Diensten der Frau profitiert aber nicht nur er. Auch sein eineiiger Zwillingsbruder hat mehrere Male Sex mit der Dame. Irgendwann wird sie schwanger und bringt das Kind zur Welt. Wer der beiden Zwillingsbrüder der Vater ist, bleibt jedoch ungewiss. Um das herauszufinden, beantragt die Frau, als gesetzliche Vertreterin ihres Kindes, ein DNA-Gutachten beim zuständigen Familiengericht, dem Amtsgericht Lingen. Allerdings ist solch ein Gutachten im Falle eineiiger Zwillinge sehr aufwendig und teuer.
Domenik Doppel weigert sich, an der 60.000 Euro teuren Untersuchung teilzunehmen und legt Beschwerde am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Ohne Erfolg. "Zwar ist die Untersuchung des gesamten Genoms ein schwerer Eingriff in das Recht des Mannes auf informationelle Selbstbestimmung. Das Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung überwiegt aber. Zudem haben die Zwillinge selbst für eine derart große Verunsicherung hinsichtlich der Vaterschaft gesorgt."
Beide Zwillingsbrüder müssen sich der DNA-Untersuchung in Form einer Speichelprobe unterziehen und sich an den Kosten beteiligen.
Keine Vertragsanpassung in Krisenzeiten
Landgericht Koblenz (Az. 14 O 278/24)
Es ist Frühjahr 2020. Das Coronavirus erreicht immer mehr Länder und stellt die Welt auf den Kopf. In dieser Zeit kauft das Ehepaar Schimmelpfennig* ein Grundstück im Wert von gut 220.000 Euro. Die beiden verpflichten sich dabei auch, innerhalb von drei Jahren ein gewerbliches Gebäude auf dem Stück Land zu errichten. Jahre später, im Februar 2024, ist von dem geplanten Gebäude aber noch nicht einmal der Grundstein zu sehen. Die Verkäuferin tritt deshalb vom Vertrag zurück und fordert die Rückgabe des Grundstücks. Die Schimmelpfennigs aber argumentieren: Die Corona-Pandemie habe die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bau massiv verändert. Mit dem Ukrainekrieg ab 2022 habe sich die Lage dann weiter verschärft. Das Käuferehepaar bittet daher um eine Anpassung des Vertrags.
Das Landgericht Koblenz lehnt das ab. "Ein Vertrag hat auch in Krisenzeiten bestand – insbesondere, wenn der Lauf der Krise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar ist. So war die Pandemie im April 2020 bereits ein weltweites Thema. Krisen wie der Ukrainekrieg fallen außerdem in das unternehmerische Risiko des Käufers."
Der Rücktritt der Verkäuferin vom Kaufvertrag ist damit wirksam.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
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